Es gibt kaum ein Gefühl, das den durchschnittlichen Deutschen so sehr befriedigt wie recht haben. Das Gefühl und die Bestätigung, jemand anderen überlegen zu sein, scheint für viele Bundesbürger weitaus wichtiger als der Friede in der Nachbarschaft zu sein. Deutsche Gerichte beschäftigen sich täglich mit den kuriosesten Auseinandersetzungen.
Der liebste Streitpartner für den Deutschen ist der eigene Nachbar. Das führt bisweilen zu den kuriosesten Urteilen vor Gericht. Wenn der Garten zur Streitsache wird – hier kommen die typischsten Gerichtsurteile rund um Haus, Hof und Garten.
Der Gartenzwerg stört
Kaum ein Objekt präsentiert für viele Bundesbürger das Spießbürgertum deutlicher als der Gartenzwerg. Im Hamburg führte zwei Nachbarn einer Wohnanlage der Streit bis vor das hiesige Gericht. In dem vorliegenden Fall störte sich ein Eigentümer an der Vielzahl von Gartenzwergen in Nachbars Vorgarten. Aus seiner Sicht beschädigen die kleinen Dekozwerge die Optik einer Wohnanlage und sorgen für einen Wertverlust von Immobilien in Hamburg.
Vor Gericht bekam der Kläger tatsächlich sein Recht. Die Richter argumentierten, das eine große Zahl von Gartenzwergen den Wert einer Wohn- und Gartenanlage minimieren können. Der Beklagte musste seine Zwerge in einen nicht sichtbaren Teil seines Gartens abschieben.
Es wird dunkel
Schöne Lichtquellen im LED Garten sind ein Hingucker, für Nachbarn wie für den Gartenbesitzer. Die modernen Leuchtmittel sind vielseitig als Garten Beleuchtung einsetzbar und sorgen für ein schönes Ambiente. Manche Modelle sind sogar mit dem Smartphone ansteuerbar und können via Telefon ein- und ausgeschaltet oder gedimmt werden. Die sparsame Gartenbeleuchtung LED von www.gluehbirne.de reduzieren den Stromverbrauch und hat eine lange Lebensdauer.
In einem Streitfall in Wiesbaden war es keine LED Garten Beleuchtung, sondern ein Halogenstrahler. Er war so positioniert, dass er direkt in das Schlafzimmer des Nachbarn schien. Weil alles Bitten um einen angenehmen Schlaf beim Nachbarn auf taube Ohren stieß, trafen sich die Streitparteien vor Gericht. Das Urteil: es wird dunkel.
Baum gefällt
In Hessen fühlte sich ein Nachbar von der großen Eiche im benachbarten Garten gestört. Der Baum legte seinen Garten ab dem Nachmittag in den Schatten. Der Bitte, den Baum zu fällen, kam der Nachbar nicht nach. Also griff der empörte Gartennachbar selbst zur Kettensäge und zerlegte den Baum.
Ärger gab es anschließend nicht nur vom baumlosen Nachbar. Er klagte auf Schadensersatz und bekam Recht. Der geständige Baumfäller musste sich zudem mit dem Ordnungsamt auseinandersetzen.
Er hätte den geschützten Baum nicht ohne Genehmigung fällen dürfen, außerdem wurde der Baum in der Brutzeit gefällt.
Gartenarbeit stört die Ruhe
Gerichte befassen sich oft mit Streitigkeiten rund um das Thema Lärm. Für Arbeitseinsätze im Garten gelten Ruhezeiten, die sich je nach Wohnort und Bundesland unterscheiden. Auch spielt es eine Rolle, wodurch der Lärm verursacht wird.
Gegen Kinderlärm in Nachbars Garten ist generell nichts auszusetzen. Erzeugt der Rasenmäher Krach, ist dieser fast bundesweit an allen Werktagen von 7 bis 20 Uhr zu ertragen. Eine Mittagsruhe gilt beim Rasenmähen nicht.
Anders sieh es bei vielen anderen Gartengeräten wie Häcksler oder Trimmer aus. Sie dürfen laut Geräte- und Maschinen-Lärmschutzverordnung in Hessen an Werktagen erst ab 9 Uhr genutzt werden, zudem gilt hier eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. Fühlt sich der Nachbar im eigenen Garten gestört, hilft ein Blick in die jeweils gültigen Verordnungen der Stadt oder des Bundeslandes.